Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte können sich in ihrem Tätigkeitsfeld unterscheiden. Was sie jedoch eint, sind die oft komplexen und anspruchsvollen Anforderungen, eine große Verantwortung für ihre Mandanten und die daraus resultierenden Haftungsrisiken. Damit sich eine einfache Unachtsamkeit nicht zu einem existenzbedrohenden Schaden ausweitet, besteht die Möglichkeit, die persönliche Haftung durch die Wahl einer bestimmten Gesellschaftsform und durch vertragliche Vereinbarungen zu begrenzen.
Hier stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Expertise kompetent und lösungsorientiert zur Seite. Wir analysieren individuell auf Basis Ihrer Tätigkeitsschwerpunkte oder eines anstehenden Mandats und zeigen auf, welche sinnvollen gesellschaftsrechtlichen und/oder vertraglichen Möglichkeiten zur Eingrenzung des Risikos für Sie persönlich bestehen. In der Folge gilt es dann, für Sie die bestmögliche Absicherung für dieses eruierte Risiko zu ermitteln.
Gerade nach Einführung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FiSG) sowie der Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Steuerberatungsgesetzes ergeben sich viele Änderungen und neue Möglichkeiten.
Wir besprechen diese Möglichkeiten unter Berücksichtigung der berufsrechtlichen Vorgaben und den Auswirkungen auf die Absicherung des verbleibenden Haftungsrisikos. Bei der Umsetzung der gesellschaftsrechtlichen bzw. vertraglichen Haftungsbegrenzungen arbeiten wir mit spezialisierten Kooperationspartnern zusammen, die Sie im Bedarfsfall unterstützen.